Datenschutz im Social Media Marketing – das gilt es zu beachten

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In der Bevölkerung werden Datenschutz und Datensicherheit heute besonders geschätzt. Medienberichte über Hackerangriffe, Datenmissbrauch und Datenlecks haben dazu geführt, dass Verbraucher auch von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen umfassende Maßnahmen zur Sicherung von persönlichen Daten verlangen. Doch es ist nicht nur wichtig, eine Website und die damit in Zusammenhang stehenden Werbeaktivitäten datensicher zu gestalten. Auch das Social Media Marketing ist eine Quelle für Unsicherheit im Datenschutz. Der folgende Überblick gibt wertvolle Hinweise dazu, was zu berücksichtigen ist.

DSGVO und ePrivacy-Verordnung

Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO der Europäischen Union gültig geworden. Das umfangreiche Regelwerk der Datenschutz-Grundverordnung dient dem Schutz der personenbezogenen Daten aller, die Kunden oder Interessenten eines Unternehmens oder einer Einrichtung sind.

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Hinzu kommt die ePrivacy-Verordnung, die beispielsweise regelt, wie in den Voreinstellungen der IT eines Unternehmens bereits effiziente Sicherheiten generiert werden können. Das Einhalten der umfassenden Regelungen ist wichtig, da die Nichtbeachtung konsequent sanktioniert wird.

Zweckbindung und Einwilligung

Zwei wichtige Faktoren, die auch für die Social Media und den dabei unverzichtbaren Datenschutz bedeutsam sind, sind die Zweckbindung, beispielsweise bei der Datenerhebung, und die Einwilligung zu Datenmaßnahmen durch den Verbraucher. Zweckbindung bedeutet, dass nur Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen, die gesetzlich gestattet und für den jeweiligen Einsatzzweck unverzichtbar sind.

So kann beispielsweise die E-Mail-Adresse eines Interessenten berücksichtigen, während Telefonnummer und Adresse verzichtbar sind. Für weitere Maßnahmen ist immer das Einverständnis wichtig – etwa wenn geplant ist, Interessenten einen regelmäßigen Newsletter zuzusenden. Zudem hat der Verbraucher auch das Recht, die Löschung bestimmter Daten zu verlangen.

Tracking und Profiling

Tracking ist das Verfolgen von Aktivitäten, die Interessenten online, beispielsweise auf einer Website, einer Facebookpräsenz oder einem anderen Social Media Auftritt durchführen. Dies ist auch mit dem Profiling verbunden, bei dem von den Internetusern und Besuchern ein Profil erstellt wird, damit Werbeinhalte passgenau auf diesen abgestimmt werden können. Beides ist nur noch mit Einschränkungen möglich.

Klassisches Beispiel hierfür ist der Cookie-Hinweis, der die Zustimmung erfordert. Diesen dürfen Unternehmen nicht vergessen, wenn sie einen Trackingcode wie z.B. den Facebook Pixel auf einer Website einbinden. Der Pixel darf nicht geladen werden, bevor der Nutzer dem entsprechenden Cookie zustimmt.

Zudem gilt es zu beachten, dass durch Inhalte von Social Media wie z.B. Bilder oder Videos, die auf der Website eingebunden werden, aber auch Social-Share-Buttons personenbezogene Daten an die sozialen Netzwerke weitergeben. Daher muss hier zum Beispiel über eine Zwei-Klick-Lösung eine datenschutzkonforme Möglichkeit umgesetzt werden. Dadurch sind die Social Media Buttons und Inhalte standardmäßig deaktiviert, der Nutzer aktiviert diese selbst, wodurch er der Weitergabe der Daten an die sozialen Netzwerke zustimmt.

Impressumspflicht und Datenschutzerklärung

Auch für eine Facebookseite oder einen anderen Social Media Auftritt eines Unternehmens ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben, ohne das keine Rechtssicherheit und Abmahnsicherheit vorhanden ist. Es ist auch wichtig, die Datenschutzerklärung und der für den Datenschutz Verantwortliche aufzuführen.

Das Impressum muss nicht im vollen Umfang auf der Social Media Seite hinterlegt sein, jedoch muss sie dem Nutzer durch zwei Klicks leicht zugänglich sein. So kann das Impressum auf der Website hinterlegt sein und über einen sprechenden Link z.B. www.firma.de/impressum in der Seiteninfo auf dem entsprechenden Social Media Auftritt sofort erkennbar verlinkt sein.

Nachweispflicht und Rechenschaft

Es ist für ein Unternehmen auch wichtig, im Zuge der Social-Media-Aktivitäten eine Rechenschaftspflicht zu berücksichtigen. Die DSGVO hat dafür einige Regelungen festgesetzt. So gilt es beispielsweise, das Verfahrensverzeichnis sowie die Folgeneinschätzung für den Datenschutz umfassend zu berücksichtigen.

Fazit

Social Media Marketing ist effektiv, aber auch an gewissen Regelungen rund um den Datenschutz gebunden. Am besten lassen Sie die Vorgaben und Umsetzung für Ihre Social Media Aktivitäten von Experten überprüfen, damit Ihr Social Media Marketing rechtssicher ist.

Diese Informationen stellen keinen Rechtsrat dar, sondern sind lediglich als unverbindliche Hilfestellung zu verstehen.

 

 

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