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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand: 16.11.2021

§ 1 Allgemeines

a.) Geltungsbereich

Sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegen allen Vertragsabschlüssen mit der Thorit GmbH, Margret-Fusbahn-Straße 3, 71063 Sindelfingen (im Folgenden: Thorit GmbH) die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

Im Falle der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Thorit GmbH weitere Aufträge des Kunden nur noch nach den geänderten Bedingungen annehmen. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nicht.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit ab Projektstart erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an.

c) Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch schriftliches Angebot und Annahme statt. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftragsgetroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde auf seine Anfrage hin von der Thorit GmbH ein freibleibendes. Angebot, welches er in der im Angebot benannten Frist annehmen kann.

Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das diesbezügliche Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch die Thorit GmbH findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung

d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Die Thorit GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit sie sich auf die Ergänzung von Lücken oder die Beseitigung von nachträglich eingetretenem erheblichen Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung beziehen. Darüberhinaus ist die Thorit GmbH berechtigt, die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern.

Die Änderung wird dem Kunden per Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Sie gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung per Email oder schriftlich widerspricht. Die Thorit GmbH wird den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die Thorit GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein

Die Thorit GmbH wird im Bereich Digitales Marketing, Web-und Softwareentwicklung und Branding und Design für ihre Kunden tätig.

b) Leistungserbringung

Die Thorit GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Diese Dritten, werden hierdurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ausgenommen hiervon sind im Auftrag des Kunden durch die Thorit GmbH für den Kunden bestellte Leistungen von Domain- und Hosting-Anbietern, Email-Dienst-Anbietern, Anbietern von Telekommunikations- und Internetdiensten (sogenannte Provider) oder Anbieter sonstiger Leistungen, die mit laufenden Kosten verbunden sind. Diese Leistungen sind vom Kunden auf seinen eigenen Namen zu beziehen.

c) Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Thorit GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Thorit GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Thorit GmbH dazu, die Lieferung um angemessene Zeit zu verschieben.

d) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Thorit GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Thorit GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Leistungszeit

Die Leistungszeit ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

Ist die angebotene Dienstleistung durch ein monatliches Stunden- oder Leistungskontigent festgelegt, so besteht die Möglichkeit das Kontingent auf den Folgemonat zu übertragen, sollte es im aktuellen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden. Der Anspruch auf eine Übertragung der Stunden beschränkt sich ausschließlich auf den Folgemonat. Der Verfall des Stundenkontigents tritt dann in Kraft, wenn das Kontingent auch im Folgemonat nicht ausgeschöpft wurde.

f) Nachweispflicht und Vertraulichkeit

Aufgrund von internen Betriebsgeheimnissen und exklusivem Wissen schuldet die Thorit GmbH dem Kunden keine Nachweispflicht in Bezug auf die um-und eingesetzten Maßnahmen. Die Thorit GmbH wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Zugangsdaten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben.

§ 3 Zahlung

a) Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 50 % an die Thorit GmbH zu leisten. Die genauen Zahlungsmodalitäten können dem Angebot entnommen werden.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Thorit GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Thorit GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen.

Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Thorit GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde der Thorit GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch der Thorit GmbH verursacht wurde.

§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Kundendaten, Rechte Dritter und Freistellung der Thorit GmbH

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen (z.B., aber nicht abschließend: Datenschutzrechtliche Bestimmungen, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte, andere Kennzeichenrecht oder Urheberrechte). Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die Thorit GmbH, alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Er stellt die Thorit GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere im Zusammenhang mit der Übermittlung, Verarbeitung und Verwertung der von ihm übermittelten Daten, Informationen und sonstigen Arbeitsgrundlagen frei. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

b) Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Er hat eine eigene Datensicherung vorzunehmen. Die Thorit GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die Thorit GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

c) Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Thorit GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Der Kunde bekennt sich zur Notwendigkeit, an seiner Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass er die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Materialien unverzüglich zur Verfügung stellt.

Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht auch nachdem die Thorit GmbH ihn hierzu aufgefordert hat und ihm für die Erfüllung der Pflicht eine angemessene Frist eingeräumt hat, die erfolglos verstrichen ist, ist die Thorit GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen und/oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was die Thorit GmbH infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

d) Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Thorit GmbH mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

e) Verpflichtung

Der Kunde sichert zu, dass er mit der von der Thorit GmbH zu erbringenden Leistung keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigt.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht

Die Thorit GmbH behält sich vor, im Falle ausstehender, fälliger Zahlungen die durch den Kunden für denselben Auftrag erteilten Zugriffsrechte zurückzuhalten, bis die Rechnungen beglichen sind.

§ 6 Haftung

a) Thorit GmbH gewährleistet die Durchführung der Arbeiten mit der bei ihr üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und Technik.

b)Haftungsausschluss

Thorit GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z. B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Unabhängig davon haftet sie stets für Schäden an Leben und Gesundheit und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, die sie zu verantworten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

a) Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Mit dem Vergütung der von der Thorit GmbH erbrachten Leistungen, sichert sich der Kunde lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt für die Dauer des Vetrages, erwirbt daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der Thorit GmbH nicht berechtigt, die von der Thorit GmbH erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben.

b) Eine Bearbeitung durch Dritte darf ohne Zustimmung der Thorit GmbH nicht erfolgen.

c) Das Voranstehende gilt auch für Zwischenergebnisse.

b) Sicherheitskopien

Der Kunde ist berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in seinem Auftrag von der Thorit GmbH erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

c) Copyright-Hinweise

Dem Kunden ist es ohne gesonderte Vereinbarung unter keinen Umständen erlaubt, an den Arbeiten und Werken befindliche Copyright-Texte, Autorenhinweise oder vergleichbare Urheberbenennungen von der Thorit GmbH zu entfernen oder zu verändern.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung des jeweiligen Vertrages ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Falls nicht anders im Angebot vereinbart, verlängern sich Verträge automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit.

§ 9 Nutzbarkeit der Dienste-Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit

Die Thorit GmbH ist bemüht, ihre Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Die behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch ist sie berechtigt den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Die Thorit GmbH übernimmt zudem keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichert nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.

§ 10 Erwähnung durch Referenzen

Die Thorit GmbH hat das Recht, den Kunden auf der eigenen Referenzliste auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo), sowie Screenshots der Internetseite und Veränderungen von Sichtbarkeitesverläufen und anderen KPIs die zur Verdeutlichung des Erfolges dienen, zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung zur Aufnahme in die Referenzliste besteht nicht.

§ 11 Haftung

a) Haftungsausschluss

Die Thorit GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Datensicherung

Die Thorit GmbH führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Die Thorit GmbH lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Die Thorit GmbH sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Thorit GmbH und dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis wird der Geschäftssitz von der Thorit GmbH in Sindelfingen vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c.) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.